Bist Du auf der Suche nach einer beruflichen Neurientierung? Und Du weiß nicht so recht, wo Du stehst? Dann könnte ein berufliches Coaching – gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – das Richtige für Dich sein. Wie Du den AVGS beantragen kannst, das erläutern wir Dir Schritt für Schritt in diesem Beitrag.
Schritt 1: Agentur für Arbeit oder Jobcenter kontaktieren
Der erste Schritt, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen, ist die Kontaktaufnahme mit Deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter. Vereinbare dazu einfach ein individuelles Beratungsgespräch und besprich Deinen Wunsch, ein professionelles, berufliches Coaching in Anspruch nehmen zu wollen.
Schritt 2: Lass Dich ausführlich von Deiner Arbeitsvermittlung beraten
Im Beratungsgespräch mit Deinem Arbeitsvermittler oder Deiner -vermittlerin schilderst Du dann ausführlich, wie Deine derzeitige berufliche Situation ist.
Je besser Du auf dieses Gespräch vorbereitet bist, umso größer sind Deine Chancen, einen AVGS für ein berufliches Coaching zu bekommen. Mache Dir also am besten schon im Vorfeld Gedanken dazu, warum ein berufliches Coaching für Dich die Lösung ist, um wieder berufstätig zu werden. Das kann etwa eine berufliche Neuorientierung sein. Oder Du möchtest vielleicht dabei unterstützt werden, Deine Bewerbung zu optimieren. Vielleicht planst Du aber auch den Schritt in die Selbstständigkeit – auch hier kann Dir ein berufliches Coaching wertvolle Hilfe leisten.
Um aber überhaupt einen AVGS beantragen zu können, musst Du gewissen Voraussetzungen erfüllen. Auch diese kann Dein Arbeitsvermittler oder Deine -vermittlerin prüfen, sodass Deinem Coaching nichts mehr im Wege steht.
Du erfüllst die Voraussetzungen? Prima, dann stellt Dir Deine Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter einen AVGS aus und sichert Dir damit zu, dass die Kosten für Dein professionelles, berufliches Coaching übernommen werden.
Der Vollständigkeit halber sei hier aber noch gesagt: Ein AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Übersetzt heißt das: Du hast keinen Rechtsanspruch darauf.
Schritt 3: AVGS-Coaching-Anbieter recherchieren und beraten lassen
Wenn Du Deinen AVGS in der Tasche hast, kannst Du Dich auf die Suche nach einem geeigneten Coaching-Anbieter machen. Dabei solltest Du vor allem auf eines achten: Anerkannte Coachings haben eine sogenannte AZAV-Zertifizierung. Diese Zertifizierung ist damit ein Qualitätssiegel und verbunden mit dem Nachweis, dass das Coaching den Standards und Anforderungen an ein gefördertes Coaching erfüllt.
Du hast ein passendes Coaching gefunden? Dann vereinbare am besten einen Termin mit einem Weiterbildungsberater oder eine -beraterin. Übrigens: Unsere kostenlose NOW-Weiterbildungsberatung beantwortet Dir alle Fragen rund um Dein gefördertes Coaching.
Schritt 4: Durchstarten mit dem AVGS-Coaching
Du hast ein Coaching für Dich gefunden? Dann kannst Du gleich durchstarten. Alles, was noch fehlt: Du musst Dich für ein Coaching anmelden. Und das geht so: Du kontaktierst Deinen Coaching-Anbieter und schickst ihm Deinen AVGS zu. Anschließend ergänzt Dein Anbieter Angaben wie die Dauer des Coachings (= Maßnahmedauer), die Anzahl der Coachingeinheiten und die Maßnahmennummer. Das war’s.
Diesen ausgefüllten AVGS bekommst Du nun zurück, sodass Du ihn bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen kannst. In der Regel erhältst Du schon nach wenigen Tagen den Bescheid mit der Zusage Deines geförderten Coachings und der damit verbundenen Kostenübernahme. Damit steht dem Start Deines professionellen beruflichen Coachings nichts mehr im Wege.
Du siehst: Einen AVGS zu beantragen, bedarf einiger Schritte. Aber wenn Du diese erfolgreich durchlaufen hast, dann steht Deinem geförderten beruflichen Coaching nichts mehr im Wege.
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