Du hast einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter erhalten und möchtest ein gefördertes berufliches Coaching in Anspruch nehmen? Oder hast Du ein Coaching gefunden, aber noch keinen AVGS erhalten? Hier erfährst Du, wie Du Deinen AVGS einlösen kannst.
Viele Wege führen zum geförderten beruflichen Coaching mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Wenn Du die Voraussetzungen für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllst und Dir Deine Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter die Teilnahme an einem Coaching zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zugesagt hat, steht dem Start Deines beruflichen Coachings kaum noch etwas im Wege.
Schritt 1: das passende Coaching finden
Deine Wünsche und Anforderungen an ein Coaching können ganz unterschiedlich sein:
Warst Du etwa in Elternzeit und möchtest Dich bei der Rückkehr in den Beruf unterstützen lassen, dann kann ein Coaching zum „Wiedereinstieg nach der Elternzeit“ das Richtige für Dich sein.
Oder Du planst, Dich selbstständig zu machen. Dann ist ein Existenzgründer-Coaching für Dich die richtige Wahl. Deshalb lohnt es sich, die verschiedenen Coaching-Angebote miteinander zu vergleichen.
Wichtig dabei: Das Coaching selbst und der Anbieter des Coachings, der Bildungsträger, müssen nach AZAV zugelassen sein. Nur so kannst Du Dir sicher sein, dass die Kosten übernommen und Du Deinen AVGS einlösen kannst .
Wenn Du Dir unsicher bist, welche Weiterbildung oder welches Coaching das Richtige für Dich ist, dann vereinbare einfach einen kostenlosen Beratungstermin bei unserer erfahrenen Beratung. Wir helfen Dir gern weiter.
Schritt 2: das AVGS-Coaching buchen
Hast Du das passende berufliche Coachingangebot gefunden? Dann kannst Du Dich direkt beim Coachinganbieter, also zum Beispiel bei uns, anmelden.
Bevor Du allerdings starten kannst, werden wir unter Umständen weitere Informationen von Dir anfordern. Wenn alle Infos vorliegen, steht Deinem beruflichen Coaching nichts mehr im Wege.
Schritt 3: den AVGS einlösen
Nach der Beratung beim Coachinganbieter (Bildungsträger) löst Du Deinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei ihm ein. Der Anbieter wird Deinen AVGS prüfen und alles Weitere veranlassen, damit Du mit Deinem beruflichen Coaching starten kannst.
Anschließend erhältst Du Deinen AVGS – ergänzt um Informationen zum Coaching – von Deinem Anbieter zurück.
Diesen ausgefüllten AVGS schickst Du nun an Deine zuständige Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter zurück. Noch vor dem Start Deines Coachings bekommst Du dann einen Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, in dem Dir schriftlich festgehalten ist, dass die Kosten übernommen werden.
- Beachte: Dein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig und kann während dieses Zeitraums bei einem Bildungsträger (Weiterbildungsanbieter) eingelöst werden.
Fazit
Bevor Du Deinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein berufliches Coaching einlösen kannst, solltest Du Dir ausreichend Zeit nehmen, um das für Dich passende Coaching zu finden. Dazu kannst Du Dich umfassend bei uns beraten lassen. Anschließend kannst Du den AVGS einlösen und mit Deinem Coaching starten.
Abbildung © NorGal von Getty Images via canva.com