AVGS-Coaching: Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen

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Du fragst Dich, ob Du die Voraussetzungen erfüllst, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein berufliches Coaching zu bekommen? Dann ist dieser Artikel genau das Richtige für Dich. 

Wer kann den AVGS für ein Coaching beantragen?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist für Arbeitslose und Arbeitssuchende gedacht, die bei der Suche nach Arbeit professionelle Unterstützung benötigen. Der Gutschein kann für verschiedene Maßnahmen genutzt werden, darunter für ein individuelles Bewerbungscoaching, Vorstellungsgespräch-Training und weitere Services, die deine Vermittlungschancen steigern.

Gute Chancen für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hast Du dann, wenn Du etwa

  • in den letzten 3 Monaten seit mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet bist oder
  • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehst oder
  • noch nicht in einen neuen Job vermittelt wurdest oder
  • Dir bereits von Deinem Arbeitgeber gekündigt wurde, Du aber noch keinen Anschlussjob gefunden hast.

Doch es gibt auch weitere Personengruppen, die die Voraussetzungen für ein AVGS-Coaching unter bestimmten Umständen erfüllen. Das sind etwa: 

  • Bürgergeldempfänger:innen
  • Nichtleistungsempfänger:innen, die arbeitssuchend sind 
  • Selbstständige und Personen, die in ihren Beruf zurückkehren wollen
  • Studierende und Auszubildende, die aktuell auf Jobsuche sind
  • Teilnehmende an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)

Individuelle Voraussetzungen klären

Am besten klärst Du Deine individuellen Voraussetzungen für ein AVGS-Coaching mit der Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter ab. 

Vereinbare hierfür ein Beratungsgespräch –, und falls Du schon konkrete Fragen zu einem geförderten beruflichen Coaching hast, dann mach Dir dazu gern auch ein paar Notizen.

Stellt sich im Beratungsgespräch heraus, dass Du alle Voraussetzungen für eine Förderung mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllst, dann kannst Du von Deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter einen AVGS erhalten. Damit werden Dir die Kosten für Dein berufliches Coaching erstattet und ggf. wird auch das Arbeitslosengeld weitergezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen für das Coaching noch erfüllt sein?

Auch der Weiterbildungsanbieter und das AVGS-Coaching selbst müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.

Das bedeutet konkret:

  • Der Weiterbildungsanbieter muss eine Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) vorweisen und damit sicherstellen, dass er bestimmte Qualitätsstandards erfüllt.
  • Das berufliche Coaching sollte entweder auf Deine Aktivierung oder auf Deine berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt einzahlen.
  • Ein weiterer Punkt: Du musst Dein gefördertes Coaching innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens absolvieren.

Welche Voraussetzungen gelten für Beschäftigte, um von einem AVGS zu profitieren?

Auch wenn Du noch in Beschäftigung bist, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen  einen AVGS der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Bist Du etwa mit Deinem derzeitigen Beruf unzufrieden und möchtest Dich beruflich neu orientieren? Oder hast Du vielleicht sogar eine Kündigung erhalten? Auch dann kannst Du ein professionelles Coaching zur beruflichen Aktivierung oder Wiedereingliederung für Dich nutzen.

Fazit

Ein berufliches Coaching kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit einem AVGS gefördert werden. Ob auch Du diese Voraussetzungen für ein Coaching erfüllst, kann Deine zuständige Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter mit Dir gemeinsam abklären. 

Abbildung © MarvGraphics via canva.com

 

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