Spielst Du mit dem Gedanken, Dich selbstständig machen? Dann kann Dich ein Existenzgründer-Coaching auf diesem Weg begleiten. Das Gute daran: Dieses Coaching wird häufig durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Erfahre in diesem Beitrag mehr darüber, wann Du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für Dein Existenzgründer-Coaching erhalten kannst.
Lydia ist gelernte Floristin und ist seit vielen Jahren angestellt. Schon seit einiger Zeit bietet sie nebenberuflich kreative Floristik-Kurse bei der VHS an – mit steigender Nachfrage. Ihre Kurse sind schon nach wenigen Tagen ausgebucht. Ihre Arbeitgeberin hat ihr vor einigen Monaten eröffnet, dass sie in den Ruhestand gehen und ihren Blumenladen schließen wird. Daher muss sie Lydia leider kündigen – oder Lydia kann den Blumenladen als selbstständige Inhaberin übernehmen.
Da Lydia nun von Arbeitslosigkeit bedroht ist und gleichzeitig darüber nachdenkt, das Blumengeschäft zu übernehmen und den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen, vereinbart sie einen Termin mit ihrer Agentur für Arbeit vor Ort.
Im Gespräch mit ihrer zuständigen Vermittlerin bei der Agentur für Arbeit berichtet sie von ihrem Vorhaben, den Blumenladen als Selbstständige weiterzuführen. Da sie die nötigen Voraussetzungen dafür grundsätzlich erfüllt, bietet ihr die Vermittlerin ein Existenzgründer-Coaching an. Da dieses durch den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Agentur für Arbeit gefördert wird, muss Lydia dafür nicht selbst zahlen.
Welche Voraussetzungen gelten für ein gefördertes Existenzgründer-Coaching?
Lydia hat also unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen AVGS für ein Coaching von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu bekommen.
Damit ihre Vermittlerin diese Voraussetzungen schnell überprüfen kann, hat sie sich auf das Gespräch gut vorbereitet und sich die Antworten auf folgende Fragen notiert:
- Wie kann ein berufliches Coaching meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern?
- Welche Chancen eröffnet mir konkret ein Existenzgründer-Coaching?
- Welche konkreten Ziele möchte ich mit dem Coaching erreichen?
Was ist ein Existenzgründer-Coaching mit AVGS?
Ein Existenzgründer-Coaching hat unter anderem das Ziel, Wissen zu vermitteln, das den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert. Über mehrere Monate werden dabei alle Themen behandelt, die Du für Deine Selbstständigkeit brauchst.
Dazu zählen etwa:
- die Entwicklung der Geschäftsidee,
- die Erstellung eines Business- und Finanzierungsplans,
- die Ausarbeitung einer Marketingstrategie und
- die Entwicklung Deiner Unternehmerpersönlichkeit.
Auch ein Coaching raus aus der Selbstständigkeit kann gefördert werden
Was viele nicht wissen: Ein AVGS-Coaching kann Dich nicht nur bei der Existenzgründung unterstützen. Es steht unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zur Verfügung, wenn Du einen Weg raus aus der Selbstständigkeit zurück in ein Angestelltenverhältnis planst.
In diesem Fall kann etwa ein „Karrierecoaching für Berufserfahrene“ eine Möglichkeit sein, um Dich auf Deinem Weg raus aus der Selbstständigkeit zu begleiten – vor allem dann, wenn Du berufliche Neuorientierung benötigst. Im Coaching werden dann etwa anhand Deines Lebenslaufs Deine Kompetenzen ermittelt und mit Dir gemeinsam erarbeitet, welche beruflichen Ziele für Dich infrage kommen.
Fazit
Ob hinein in die Selbstständigkeit oder zurück in ein Angestelltenverhältnis: Ein berufliches Coaching, gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), kann Dir neue Perspektiven aufzeigen.
Abbildung © arturmarciniecphotos via canva.com