Arbeitssuchend melden: So geht’s

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Dir wurde gekündigt oder Dein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert und läuft aus? Aktuell bist Du aber noch beschäftigt? Dann giltst Du bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende:r – vorausgesetzt, Du hast Dich arbeitssuchend gemeldet. 

Arbeitssuchend vs. arbeitslos? Das ist der Unterschied

Erst dann, wenn Dein Arbeitsvertrag ausgelaufen und Du nicht mehr bei einem Arbeitgeber beschäftigt bist, giltst Du als arbeitslos und kannst Arbeitslosengeld I beziehen. Dazu musst Du Dich arbeitslos melden und beantragst damit auch gleichzeitig das Arbeitslosengeld I.

Während Du arbeitssuchend bist, erhältst Du somit noch kein Arbeitslosengeld I.

Ein weiterer Unterschied: Während die Zeiten der Arbeitslosigkeit an Deinen Rentenversicherungsträger gemeldet werden, werden Zeiten, in denen Du arbeitssuchend bist, nicht angerechnet.

So meldest Du Dich arbeitssuchend

Am einfachsten meldest Du Dich online arbeitssuchend. Das geht schnell und unkompliziert über die Website der Agentur für Arbeit.

Alternativ kannst Du Dich auch persönlich bei Deiner Agentur für Arbeit vor Ort, telefonisch unter der Nummer 0800 4555500 oder schriftlich arbeitssuchend melden.

Entscheide Dich aber nur für einen Weg, damit es nicht zu mehreren Anträgen kommt.

Folgende Unterlagen benötigst Du, um Dich arbeitssuchend zu melden:

  • Personalausweis bzw. Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung bzw. Aufenthaltserlaubnis)
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigungsschreiben bzw. (befristeten) Arbeitsvertrag
  • aktuellen Lebenslauf

Wann solltest Du Dich arbeitssuchend melden?

Grundsätzlich gilt: Sobald Du sicher weißt, dass Dein Arbeitsverhältnis endet, etwa weil Dir gekündigt wurde oder Dein befristeter Vertrag ausläuft, solltest Du Dich arbeitssuchend melden, spätestens aber 3 Monate vor Vertragsende. Denn so kann Dich Deine Agentur für Arbeit am besten dabei unterstützen, dass Du erst gar nicht arbeitslos wirst.

Falls Du kurzfristig erfahren hast, dass Du Deinen Job verlierst, dann solltest Du Dich innerhalb von 3 Tagen bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Der Vorteil: So vermeidest Du, dass Du finanziell benachteiligt wirst, wenn Du Dich später arbeitslos meldest. Denn eine Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.

Abbildung © Prostock-Studio von Getty Images via canva.com

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