Absolvierst Du eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt? Dann hast Du eventuell Anspruch auf finanzielle Zuschüsse wie das Weiterbildungsgeld oder die Weiterbildungsprämie. Was es damit auf sich hat, erfährst Du in diesem Beitrag.
Was ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld wurde zum 1. Juli 2023 einführt. Es ist ein Bonus in Höhe von 150 Euro monatlich.
Das Gute daran: Der Bonus ist anrechnungsfrei, das bedeutet, dass er nicht als Einkommen gewertet wird und somit keinen Einfluss auf die Höhe anderer Sozialleistungen hat. Konkret heißt das, dass das Weiterbildungsgeld weder die Zuverdienstgrenze noch aufstockende Leistungen mindert.
Wer hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld erhält, wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV) oder Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht und eine Weiterbildung absolviert, die zu einem Berufsabschluss führt.
Die Agentur für Arbeit bezeichnet das als „abschlussorientierten Maßnahme“. Aber was zählt eigentlich zu den abschlussorientierten Maßnahmen? Schauen wir uns das mal genauer an:
1. Umschulungen
Von einer Umschulung spricht man dann, wenn Du bereits eine Ausbildung hast, nun aber eine weitere Ausbildung in einem anderen Beruf machen möchtest. Aber auch, wenn Du noch keinen Berufsabschluss hast und eine Ausbildung starten möchtest, spricht man von einer Umschulung. Es geht im Grunde bei einer Umschulung darum, sich neu zu qualifizieren.
Eine Umschulung wird oft dann in Betracht gezogen, wenn der bisher ausgeübte Beruf aus verschiedenen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann oder soll, beispielsweise wegen Krankheit, langer Auszeit (wie Kindererziehung), mangelnder Nachfrage im alten Beruf oder Unzufriedenheit mit dem aktuellen Beruf.
2. Teilqualifikationen
Das sind Bildungsangebote, die in systematischen, aufeinanderfolgenden Schritten auf einen Berufsabschluss vorbereiten.
3. Vorbereitung auf die Externenprüfung
Eine Externenprüfung kannst Du dann ablegen, wenn Du schon längere Zeit in einem Beruf tätig bist, aber noch keinen Berufsabschluss hast. Das kann etwa eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer sein.
Wie unterscheiden sich Umschulung und Weiterbildung?
Bei einer Umschulung geht es darum, dass Du Dich für einen komplett neuen Beruf qualifizierst – oft wegen Veränderungen im Arbeitsmarkt oder den eigenen Lebensumständen. Das ist quasi ein beruflicher Neustart.
Im Gegensatz dazu ist eine Weiterbildung eher eine Art Upgrade Deiner aktuellen Fähigkeiten, um in Deinem jetzigen Job up-to-date zu bleiben oder Dich weiterzuentwickeln.
Was ist die Weiterbildungsprämie?
Du nimmst an einer geförderten Weiterbildung teil, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt? Dann hast Du möglicherweise zusätzlich zum Weiterbildungsgeld Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.
Sie wird Dir gezahlt, wenn Du eine Zwischen- oder Abschlussprüfung bestanden hast. Insgesamt können damit 2.500 Euro gezahlt werden: 1.500 Euro für die Abschlussprüfung, 1.000 Euro für die Zwischenprüfung.
Übrigens: Ursprünglich war die Weiterbildungsprämie bis Ende 2023 befristet. Diese Befristung wurde allerdings aufgehoben.
Muss die Weiterbildungsprämie beantragt werden?
Die Weiterbildungsprämie muss nicht beantragt werden. Es reicht, wenn Du den ausgefüllten „Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung der Weiterbildungsprämie“ [PDF-Download] online unter www.arbeitsagentur.de hochlädst. Zusätzlich musst Du eine Kopie des Abschlusszeugnisses oder ein Dokument der zuständigen Kammer mit hochladen.
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